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10 K 447/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-12-06, 10 K 447/21
10 K 447/21Verwaltungsgericht06.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-06
Aktenzeichen: 10 K 447/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1206.10K447.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 26. Februar 2021 verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über den Aufnahmeantrag des Klägers vom 5. August 2020 zu entscheiden.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages leistet.
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