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22 L 2618/23.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-01-09, 22 L 2618/23.A
22 L 2618/23.AVerwaltungsgericht09.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-09
Aktenzeichen: 22 L 2618/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0109.22L2618.23A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
| Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 22 K 7128/23.A gegen die Abschiebungsandrohung in Ziffer 5 des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 29. November 2023 (Gesch.-Z.: N01) wird abgelehnt.
| Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. |
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