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9 K 6020/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-01-29, 9 K 6020/21
9 K 6020/21Verwaltungsgericht29.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-29
Aktenzeichen: 9 K 6020/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0129.9K6020.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, der S. Frau J. N. als ihre wirtschaftlich Berechtigte zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.
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