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8 L 1233/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-02-05, 8 L 1233/23
8 L 1233/23Verwaltungsgericht05.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-05
Aktenzeichen: 8 L 1233/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0205.8L1233.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
| 1. | Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 30. Juni 2023 gegen die der Beigeladenen vom Bürgermeister der Antragsgegnerin am 5. Juni 2023 erteilte Baugenehmigung wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind. | | --- | --- | | 2. | Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. |
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