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4 L 292/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-02-19, 4 L 292/24
4 L 292/24Verwaltungsgericht19.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-19
Aktenzeichen: 4 L 292/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0219.4L292.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Tenor zu 1. soll den Beteiligten vorab telefonisch mitgeteilt werden.
Der Wert des Streitgegenstandes wird gemäß §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1 GKG auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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