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12 L 2601/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-06, 12 L 2601/23
12 L 2601/23Verwaltungsgericht06.03.2024
Zu den Anforderungen an die Nachholung einer Anhörung. Zur Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung bei Unklarheiten zum Inhaltsadressaten.
Entscheidungsdatum: 2024-03-06
Aktenzeichen: 12 L 2601/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0306.12L2601.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: VwVfG NRW § 37 VwVfG NRW § 28; VwVfG NRW § 39 AufenthG § 59
Zu den Anforderungen an die Nachholung einer Anhörung.
Zur Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung bei Unklarheiten zum Inhaltsadressaten.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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