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8 K 5675/18•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-14, 8 K 5675/18
8 K 5675/18Verwaltungsgericht14.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-14
Aktenzeichen: 8 K 5675/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0314.8K5675.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 16. Juli 2018 wird aufgehoben.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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