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18 K 2011/20•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-22, 18 K 2011/20
18 K 2011/20Verwaltungsgericht22.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-22
Aktenzeichen: 18 K 2011/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0322.18K2011.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es in der Hauptsache teilweise für erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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