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23 L 722/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-05-03, 23 L 722/24
23 L 722/24Verwaltungsgericht03.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-03
Aktenzeichen: 23 L 722/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0503.23L722.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 14. März 2024 – 23 K 1466/24 – gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 8. Februar 2024 wird wiederhergestellt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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