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22 L 1155/24.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-06-25, 22 L 1155/24.A
22 L 1155/24.AVerwaltungsgericht25.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-25
Aktenzeichen: 22 L 1155/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0625.22L1155.24A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 3501/24.A gegen die Abschiebungsandrohung in Ziffer 4 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 4. Juni 2024 (Gesch.-Z.: N01) wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Antragsgegnerin auferlegt.
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