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23 K 4896/22•Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-17, 23 K 4896/22
23 K 4896/22Verwaltungsgericht17.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-17
Aktenzeichen: 23 K 4896/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0717.23K4896.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollsteckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der jeweiligen Vollstreckungsgläubigerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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