Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-18, 22 L 821/24

22 L 821/24Verwaltungsgericht18.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 L 821/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-18

Aktenzeichen: 22 L 821/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0718.22L821.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

    1. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren wird abgelehnt.
    1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 22 K 2470/24 gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Antragsgegnerin vom 19. März 2024 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. April 2024 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7,90 Euro festgesetzt.

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