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13 L 1236/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-08-12, 13 L 1236/24
13 L 1236/24Verwaltungsgericht12.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-12
Aktenzeichen: 13 L 1236/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0812.13L1236.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Es wird vorläufig festgestellt, dass die mit Schreiben des Geheimschutzbeauftragten der Antragsgegnerin vom 25. April 2024 mitgeteilte Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der Person des Antragstellers rechtswidrig ist.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5000,00 Euro festgesetzt.
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