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12 K 885/23.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-08-27, 12 K 885/23.A
12 K 885/23.AVerwaltungsgericht27.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-27
Aktenzeichen: 12 K 885/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0827.12K885.23A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der den Kläger betreffenden Ziffern 1 und 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 27.09.2022 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden.
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