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22 L 1769/24.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-09-24, 22 L 1769/24.A
22 L 1769/24.AVerwaltungsgericht24.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-24
Aktenzeichen: 22 L 1769/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0924.22L1769.24A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 5753/24.A gegen die in Ziffer 5 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 3. September 2024 (Gesch.-Z.: N01) enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Antragsgegnerin auferlegt.
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