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22 L 2133/24.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-11-14, 22 L 2133/24.A
22 L 2133/24.AVerwaltungsgericht14.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-14
Aktenzeichen: 22 L 2133/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1114.22L2133.24A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 7047/24.A gegen die Ablehnung des Asylfolgeantrags als unzulässig in Ziffer 1 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 17. Oktober 2024 (Gesch.-Z.: N01) wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Antragsgegnerin auferlegt.
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