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22 L 61/25.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-01-17, 22 L 61/25.A
22 L 61/25.AVerwaltungsgericht17.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-17
Aktenzeichen: 22 L 61/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0117.22L61.25A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 188/25.A gegen die in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 27. Dezember 2024 (Gesch.-Z.: N02) enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Antragsgegnerin auferlegt.
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