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22 L 66/25.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-01-29, 22 L 66/25.A
22 L 66/25.AVerwaltungsgericht29.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-29
Aktenzeichen: 22 L 66/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0129.22L66.25A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 204/25.A gegen die in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16. Dezember 2024 (Gesch.-Z.: N01) unter Ziffer 5 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Antragsgegnerin auferlegt.
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