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33 K 3098/24.PVB•Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-20, 33 K 3098/24.PVB
33 K 3098/24.PVBVerwaltungsgericht20.02.2025
Bei der Gestaltung eines Freiumschlags im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BPersVWO ist der Wahlvorstand bei Nutzung der Post an deren Vorgaben gebunden, soweit diese verbindlich sind.
Entscheidungsdatum: 2025-02-20
Aktenzeichen: 33 K 3098/24.PVB
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0220.33K3098.24PVB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: hat die Fachkammer für Personalvertretungssachen/Bund
Normen: § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BPersVWO § 26 BPersVG
Bei der Gestaltung eines Freiumschlags im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BPersVWO ist der Wahlvorstand bei Nutzung der Post an deren Vorgaben gebunden, soweit diese verbindlich sind.
Die Wahl des Personalrats der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost vom 15. Mai 2024 wird für ungültig erklärt.
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