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8 K 1167/23.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-27, 8 K 1167/23.A
8 K 1167/23.AVerwaltungsgericht27.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-27
Aktenzeichen: 8 K 1167/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0327.8K1167.23A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Ziffern 1 und 2 des Bescheids der Beklagten vom 13. Februar 2023 werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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