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12 K 4154/22.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-04-01, 12 K 4154/22.A
12 K 4154/22.AVerwaltungsgericht01.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-01
Aktenzeichen: 12 K 4154/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0401.12K4154.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der den Kläger betreffenden Ziffern 1 und 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 22.06.2022 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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