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8 K 5395/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-04-10, 8 K 5395/23
8 K 5395/23Verwaltungsgericht10.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-10
Aktenzeichen: 8 K 5395/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0410.8K5395.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides ihrer Oberbürgermeisterin vom 14. September 2023 verpflichtet, der Klägerin entsprechend ihrem Antrag vom 25. April 2023 einen planungsrechtlichen Vorbescheid zu erteilen.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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