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8 K 7005/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-04-10, 8 K 7005/23
8 K 7005/23Verwaltungsgericht10.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-10
Aktenzeichen: 8 K 7005/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0410.8K7005.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Ablehnungsbescheides vom 22. November 2023 verpflichtet, dem Kläger die Baugenehmigung für die beantragte Nutzungsänderung zu erteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
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