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2 K 6483/24•Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-27, 2 K 6483/24
2 K 6483/24Verwaltungsgericht27.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-27
Aktenzeichen: 2 K 6483/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0527.2K6483.24.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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