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7 K 5858/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-27, 7 K 5858/23
7 K 5858/23Verwaltungsgericht27.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-27
Aktenzeichen: 7 K 5858/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0527.7K5858.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger gemäß § 52b Abs. 3b Satz 2 Nr. 4, Satz 3 AMG als teilnehmenden Verband des Beirates beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu benennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.
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