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7 K 3481/20•Verwaltungsgericht Köln, 2025-07-07, 7 K 3481/20
7 K 3481/20Verwaltungsgericht07.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-07
Aktenzeichen: 7 K 3481/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0707.7K3481.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 7. Kammer
Der Bescheid vom 26. Mai 2020 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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