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19 K 3921/25.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-08-22, 19 K 3921/25.A
19 K 3921/25.AVerwaltungsgericht22.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-22
Aktenzeichen: 19 K 3921/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0822.19K3921.25A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheid vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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