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23 K 6618/22•Verwaltungsgericht Köln, 2025-09-24, 23 K 6618/22
23 K 6618/22Verwaltungsgericht24.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-24
Aktenzeichen: 23 K 6618/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0924.23K6618.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 21. November 2023 verpflichtet, der Klägerin auf ihren Bauantrag vom 30. August 2022 eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnnutzung im 1. und 2. Obergeschoss auf dem Grundstück G01 zu erteilen.
Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 22. November 2023 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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