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27 L 3040/25.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-12-01, 27 L 3040/25.A
27 L 3040/25.AVerwaltungsgericht01.12.2025
Entscheidungsdatum: 2025-12-01
Aktenzeichen: 27 L 3040/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:1201.27L3040.25A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Kammer
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der zuständigen Ausländerbehörde der Stadt H. mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antragstellers bis zum Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache – 27 K 8777/25.A – nicht erfolgen darf.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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