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10 K 3059/19.A•Verwaltungsgericht Minden, 2020-01-10, 10 K 3059/19.A
10 K 3059/19.AVerwaltungsgericht10.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-10
Aktenzeichen: 10 K 3059/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0110.10K3059.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 16. September 2019 wird aufgehoben.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldnerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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