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11 K 3210/19•Verwaltungsgericht Minden, 2020-01-29, 11 K 3210/19
11 K 3210/19Verwaltungsgericht29.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-29
Aktenzeichen: 11 K 3210/19
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0129.11K3210.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.09.2019 verpflichtet, der Klägerin die beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-115 auf dem Grundstück Gemarkung E. , Flur 3, Flurstücke 222, 270 und 275, zu erteilen.
Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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