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11 K 3616/19•Verwaltungsgericht Minden, 2020-07-15, 11 K 3616/19
11 K 3616/19Verwaltungsgericht15.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-15
Aktenzeichen: 11 K 3616/19
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0715.11K3616.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages. Die Kläger können die Vollstreckung der Beigeladenen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn diese nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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