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11 K 3001/19•Verwaltungsgericht Minden, 2020-08-12, 11 K 3001/19
11 K 3001/19Verwaltungsgericht12.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-12
Aktenzeichen: 11 K 3001/19
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0812.11K3001.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 22.08.2019 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides vom 16.01.2019 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin und der Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten jeweils gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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