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12 K 324/18•Verwaltungsgericht Minden, 2020-10-20, 12 K 324/18
12 K 324/18Verwaltungsgericht20.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-20
Aktenzeichen: 12 K 324/18
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:1020.12K324.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Bescheid des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 24. Oktober 2017 in Gestalt des Beschwerdebescheids vom 19. Dezember 2017 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Beschwerdeverfahren wird für notwendig erklärt.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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