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5 K 523/19•Verwaltungsgericht Minden, 2020-11-03, 5 K 523/19
5 K 523/19Verwaltungsgericht03.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-03
Aktenzeichen: 5 K 523/19
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:1103.5K523.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Der Bescheid vom 18.08.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18.01.2019 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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