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3 K 1551/20•Verwaltungsgericht Minden, 2021-06-01, 3 K 1551/20
3 K 1551/20Verwaltungsgericht01.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-01
Aktenzeichen: 3 K 1551/20
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0601.3K1551.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 3. Kammer
Der Gebührenbescheid vom 20.05.2020 wird insoweit aufgehoben, als darin eine Gebühr von mehr als 125,00 Euro festgesetzt wurde.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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