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12 K 2863/18•Verwaltungsgericht Minden, 2021-09-07, 12 K 2863/18
12 K 2863/18Verwaltungsgericht07.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-07
Aktenzeichen: 12 K 2863/18
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0907.12K2863.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Bescheid vom 26. April 2018 in Gestalt des Beschwerdebescheids vom 14. Juni 2018 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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