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7 K 2885/20•Verwaltungsgericht Minden, 2021-12-07, 7 K 2885/20
7 K 2885/20Verwaltungsgericht07.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-07
Aktenzeichen: 7 K 2885/20
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:1207.7K2885.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 19. Oktober 2020 verpflichtet, den Klägern Reiseausweise für Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention auszustellen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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