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6 K 323/20•Verwaltungsgericht Minden, 2022-02-28, 6 K 323/20
6 K 323/20Verwaltungsgericht28.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-28
Aktenzeichen: 6 K 323/20
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0228.6K323.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger aufgrund des vorliegenden Erstattungsanspruchs einen Betrag in Höhe von 1.125 € für die Monate Juli bis November 2019 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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