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10 K 2157/22.A•Verwaltungsgericht Minden, 2022-08-16, 10 K 2157/22.A
10 K 2157/22.AVerwaltungsgericht16.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-16
Aktenzeichen: 10 K 2157/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0816.10K2157.22A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 10. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 12. Juli 2022 wird aufgehoben.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldnerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieser Entscheidung vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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