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3 K 2000/21•Verwaltungsgericht Minden, 2023-04-19, 3 K 2000/21
3 K 2000/21Verwaltungsgericht19.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-19
Aktenzeichen: 3 K 2000/21
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0419.3K2000.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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