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2 L 353/23•Verwaltungsgericht Minden, 2023-05-03, 2 L 353/23
2 L 353/23Verwaltungsgericht03.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-03
Aktenzeichen: 2 L 353/23
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0503.2L353.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller am 11. Mai 2023 die Wandelhalle im Kurpark [Ort] für die politische Veranstaltung [Veranstaltungsname] in der Zeit von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu den üblichen Bedingungen zur Nutzung zu überlassen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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