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8 K 2959/22•Verwaltungsgericht Minden, 2024-04-10, 8 K 2959/22
8 K 2959/22Verwaltungsgericht10.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-10
Aktenzeichen: 8 K 2959/22
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0410.8K2959.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 28.03.2022 sowie des Widerspruchsbescheides vom 22.09.2022 verpflichtet, die Meisterprüfung der Klägerin zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pferdewirtschaftsmeisterin für bestanden zu erklären.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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