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3 L 703/25.A•Verwaltungsgericht Minden, 2025-04-29, 3 L 703/25.A
3 L 703/25.AVerwaltungsgericht29.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-29
Aktenzeichen: 3 L 703/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2025:0429.3L703.25A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Den Antragstellern wird für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungspflicht bewilligt und Rechtsanwalt G., Q., beigeordnet.
Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 3 K 2478/25.A bei dem Verwaltungsgericht Minden anhängigen Klage der Antragsteller vom 10.04.2025 gegen die in Ziffer 5 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 25.03.2025 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
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