5 K 1316/18•Verwaltungsgericht Münster, 2020-01-09, 5 K 1316/18
Verwaltungsgericht Münster, 2020-01-09, 5 K 1316/18
5 K 1316/18Verwaltungsgericht09.01.2020
Regest
Keine analoge Anwendung der Nr. 3165 ff GOÄ für Aufwendungen im Rahmen einer Lebertransplantation
Gesamter Gesetzestext
Verwaltungsgericht Münster — 5 K 1316/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-09
Aktenzeichen: 5 K 1316/18
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0109.5K1316.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Leitsätze
Keine analoge Anwendung der Nr. 3165 ff GOÄ für Aufwendungen im Rahmen einer Lebertransplantation
Tenor
Soweit die Beteiligten den Rechtstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt 5/6, die Beklagte 1/6 der Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.