4 K 1375/18•Verwaltungsgericht Münster, 2020-01-15, 4 K 1375/18
Verwaltungsgericht Münster, 2020-01-15, 4 K 1375/18
4 K 1375/18Verwaltungsgericht15.01.2020
Regest
Es besteht kein Anspruch auf Zahlung eines Kinderzuschlags zur Unfallwitwen- oder Unfallwitwerrente.
Gesamter Gesetzestext
Verwaltungsgericht Münster — 4 K 1375/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-15
Aktenzeichen: 4 K 1375/18
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0115.4K1375.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Leitsätze
Es besteht kein Anspruch auf Zahlung eines Kinderzuschlags zur Unfallwitwen- oder Unfallwitwerrente.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in beizutreibender Höhe leistet.
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