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4 K 795/19•Verwaltungsgericht Münster, 2021-02-23, 4 K 795/19
4 K 795/19Verwaltungsgericht23.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-23
Aktenzeichen: 4 K 795/19
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0223.4K795.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in beizutreibender Höhe leistet.
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