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20 K 151/20:O•Verwaltungsgericht Münster, 2021-08-06, 20 K 151/20:O
20 K 151/20:OVerwaltungsgericht06.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-06
Aktenzeichen: 20 K 151/20:O
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0806.20K151.20O.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Disziplinarverfügung wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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