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3 L 455/21•Verwaltungsgericht Münster, 2021-08-24, 3 L 455/21
3 L 455/21Verwaltungsgericht24.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-24
Aktenzeichen: 3 L 455/21
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0824.3L455.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig Aufenthaltskarten nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU auszustellen.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 2133/21 der Antragsteller gegen die in der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 19. Mai 2021 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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