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2 K 3210/19•Verwaltungsgericht Münster, 2022-02-03, 2 K 3210/19
2 K 3210/19Verwaltungsgericht03.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-03
Aktenzeichen: 2 K 3210/19
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:0203.2K3210.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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